Brandschutzklassen im Baurecht
Die im Baurecht verwendeten Brandschutzklassen beziehen sich auf die Widerstandsdauer eines Bauwerkes gegen Feuer. Die Brandschutzordnung macht hier
ausdrücklich keine Unterschiede zwischen einzelnen Bauweisen, Holzhäuser werden ebenso wie Häuser aus Stein oder in sonstiger Leichtbauweise
beurteilt. Ein Holzhaus muss so widerstandsfähig wie jedes andere konventionelle Gebäude sein, sonst wird es nicht zugelassen. Die DIN 4102
normiert den Brandschutz im Hochbau, sie bewertet die Standfestigkeit eines Gebäudes, das Brandverhalten seiner Teile sowie der Gesamtkonstruktion.
Die modernen Holzbauweisen erfüllen ohne Probleme die Anforderungen, die in der Feuerwiderstandsklasse F 30 B gestellt werden: Ein Bauteil muss bei
einem Brand noch mindestens 30 Minuten funktionstauglich bleiben. Wenn Einfamilienhäuser aus Holz errichtet werden, genügt diese Widerstandsklasse,
um beispielsweise gefährdete Personen auch bei einem kompletten Brand des gesamten Gebäudes noch retten zu können. Der moderne Holzhausneubau erfüllt
alle brandschutzrechtlichen Voraussetzungen.