Verkehrssicherung und Unfallverhütung
Ein Bauherr ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Hierfür muss er gegebenenfalls auch fachkundiges Personal
zu Rate ziehen. Außerdem haftet er für alle Gefahren, die von seiner Baustelle ausgehen. So besteht bereits ab dem Kauf des unbebauten Grundstückes
eine Räum- und Streupflicht. Falls ein Passant auf dem vereisten Gehweg stürzt und sich verletzt, kann der Bauherr für den Schaden in Haftung
genommen werden. Besonderes Augenmerk sollte der Bauherr auch der Absicherung seiner Baustelle schenken und zum Beispiel offene Baugruben mit einem
Bauzaun sichern. Eine bloßes Betreten-verboten-Schild entbindet dabei in keinem Fall von der Verkehrssicherungspflicht. Derartige Risiken können
durch Abschluss einer Bauherren- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung minimiert werden.